In dem am Bramfelder Dorfplatz gelegenen Kerngebiet sind die Aufenthalts-räume – hier insbesondere Pausen- und Ruheräume – durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an den Außenbauteilen der Gebäude durch bauliche Maßnahmen getroffen werden.