• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_7862aa07-4aea-4c73-825f-fcbe790886f4

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Langenhorn32
    xpPlanDate
    • 1997-06-25
    schluessel
    • §2 Nr.2
    text
    • In den Kerngebieten sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen. Vorfuhr- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sowie Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Tiefgaragen unzulässig. Ausnahmen für Tankstellen, die nicht unter Satz 1 fallen, werden ausgeschlossen. 
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung