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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hamburg-Altstadt39-HafenCity5
    xpPlanDate
    • 2008-02-19
    schluessel
    • §2 Nr.13
    text
    • Eine Überschreitung der Baugrenzen und Baulinien durch Balkone, Erker, Loggien und Sichtschutzwände kann bis zu einer Tiefe von 1,8 m zugelassen werden. Bei der Überkragung ist eine lichte Höhe von 4,3 m einzuhalten. Eine Auskragung über öffentliche Fahrbahn- und Parkplatzflächen ist erst ab einer lichten Höhe von 4,5 m zulässig.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung