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    xpVersion
    • 5.2
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rissen11
    xpPlanDate
    • 2014-08-28
    schluessel
    • §2 Nr.4
    text
    • Auf den Flächen zum Ausschluss von Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen darf pro Grundstück eine 3 m breite Grundstückszufahrt errichtet werden. Standplätze für Abfallbehälter sind ausnahmsweise zulässig, wenn sie die Gestaltung des Vorgartens nicht beeinträchtigen. Die Stand-orte für Abfallbehälter sind so einzugrünen, dass sie von den öffentlichen Wegen nicht einsehbar sind.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung