Zum Ausgleich der Beeinträchtigung der gemäß § 30 BNatSchG bzw. § 14 HmbBNatSchAG gesetzlich geschützten Strauch-Baumhecke (HHM) zwischen dem Allgemeinen Wohngebiet 4 und der Grünfläche ist auf den zugeordneten Flurstücken 8150, 8152 und 8163 der Gemarkung Fischbek eine Feldhecke mit insgesamt mindestens 100 m Länge zu entwickeln, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten.