Auf den Gemeinbedarfsflächen sind weitere Stellplätze nur in Tiefgaragen innerhalb der überbaubaren Flächen zulässig. Die festgesetzte Garagenfläche ist an der Südseite mit einer geschlossenen Wand auszubilden sowie allseitig mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.