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    xpVersion
    • 5.4
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Farmsen-Berne39
    xpPlanDate
    • 2025-07-08
    schluessel
    • § 2.16
    text
    • Das festgesetzte Geh-, Fahr- und Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zu verlangen, dass die bezeichnete Fläche als Geh- und Radweg hergestellt und dem allgemeinen Fußgänger- und Radverkehr, den Entsorgungsbetrieben sowie der Feuerwehr zur Verfügung gestellt und unterhalten wird. Weiterhin umfasst es die Befugnis der Leitungsträger der Ver- und Entsorgungsbetriebe, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung