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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billwerder31
    xpPlanDate
    • 2021-09-28
    schluessel
    • § 2 Nr. 20
    text
    • Zum Schutz des oberflächennahen Grundwasserleiters gelten die folgenden Anforderungen: In den Gemeinbedarfsflächen sind Tiefgaragen und Kellergeschosse unzulässig, hiervon sind erforderliche Gründungsmaßnahmen ausgeschlossen. Drainagen oder sonstige bauliche und technische Maßnahmen, die zur dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwassers sowie Maßnahmen, die zu Staunässe führen, sind nicht zulässig. Kurzfristig erforderliche Grundwasserabsenkungen sind während der Vegetationsperiode (01.03. bis 30.09.) nur zulässig, wenn durch geeignete Maßnahmen Schäden der benachbarten Vegetation ausgeschlossen werden.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung