• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_7a8610d2-5d35-4e8e-aede-295cccd04512

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt15
    xpPlanDate
    • 1965-06-01
    schluessel
    • §2 Nr.5
    text
    • Das festgesetzte Geh- und Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten sowie unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. 2,0 m beiderseits der Sielachse sind bauliche Vorhaben und solche Nutzungen unzulässig, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung