• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_7b5f0999-346a-43f7-8b32-ed908d4afc85

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Blankenese33-Suelldorf16
    xpPlanDate
    • 2018-10-04
    schluessel
    • §2 Nr.13
    text
    • Auf den im Bebauungsplan gekennzeichneten Vorgartenflächen mit Ausschluss von Garagen, Stellplätzen und Nebenanlagen sind Stellplätze und Garagen gemäß § 12 Absatz 6 BauNVO und Nebenanlagen im Sinne des § 14 Absatz 1 BauNVO gemäß § 14 Absatz 1 Satz 3 BauNVO nicht zulässig. Notwendige Zuwegungen sind zulässig. Standplätze für Abfallbehälter können ausnahmsweise zugelassen werden, wenn sie die Gestaltung der Vorgartenflächen nicht beeinträchtigen. Die Standorte für Abfallbehälter sind so einzugrünen, dass sie von den öffentlichen Wegen aus nicht einsehbar sind. Stellplätze und Garagen sind auf den Flächen ohne Ausschluss im Sinne des Satz 1 zulässig.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung