[aufgehoben durch Rissen 40 und Rissen 43]:
Das festgesetzte Leitungsrecht auf den Flurstücken 746 und 743 Umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.