• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_7bcec5d1-8eb3-48e8-8994-e64655b18813

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Farmsen-Berne38
    xpPlanDate
    • 2017-01-10
    schluessel
    • §2 Nr.10
    text
    • In dem reinen Wohngebiet mit der Ordnungsnummer „(2a)“ und in dem allgemeinen Wohngebiet mit der Ordnungsnummer „(4a)“ ist für einen Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung