Die Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern
im Sondergebiet ist mit Bäumen und Sträuchern
so zu bepflanzen, dass ein 5 m breiter, geschlossener und
gestufter Gehölzstreifen mit durchschnittlich mindestens
einem großkronigen Baum alle 10 m erhalten und entwickelt wird. Ein untergeordnetes Einengen dieses
Pflanzstreifens kann bei Erhalt der eingrünenden
Funktion zugunsten der Überlagerung mit anderen
Funktionen des Außenraums wie etwa einer Regenwasserversickerung
zugelassen werden.