Die auf Grund der Reichsgaragenordnung erforderlichen Einstellplätze oder Garagen sind im Planbezirk nicht zugelassen. Sie sind im benachbarten Planbezirk des Durchführungsplans D 338 (Planbezirk Desenißstrasse - Diederichstrasse -Rönnhaidstrasse - Beim Alten Schützenhof) oder einem anderen benachbarten Planbezirk zu schaffen.