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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Farmsen-Berne38
    xpPlanDate
    • 2017-01-10
    schluessel
    • §2 Nr.14
    text
    • Für festgesetzte Baumpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Laubgehölzarten zu verwenden. Ausnahmen können zugelassen werden. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden aufweisen. Für festgesetzte Bäume in privaten Grünflächen ist ein Stammumfang von mindestens 30 cm vorzusehen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen. Bei Abgang ist gleichwertiger Ersatz zu pflanzen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung