• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_7f224582-d665-4596-b9f1-b6d38cf7bf2e

    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_7f224582-d665-4596-b9f1-b6d38cf7bf2e
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billwerder29-Allermoehe29-Neuallermoehe1
    xpPlanDate
    • 2019-01-30
    schluessel
    • §2 Nr.3
    text
    • In dem Gewerbegebiet sind Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig. Einzelhandelsbetriebe sind unzulässig; ausnahmsweise können Verkaufsstätten für nicht zentrenrelevante Sortimente zugelassen werden, die in einem unmittelbaren räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit einem Gewerbe- oder Handwerksbetrieb stehen (Werksverkauf), wenn die Summe der Verkaufs- und Ausstellungsflächen je Betrieb nicht mehr als 10 vom Hundert (v. H.) der Geschossfläche beträgt und 150 m² nicht überschreitet. Maßgeblich für nicht zentrenrelevante Sortimente sind die Hamburger Leitlinien für den Einzelhandel (Herausgeber Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Auslegestelle: Bezirksamt Bergedorf, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung). Ausnahmen für Wohnungen nach § 8 Absatz 3 Nummer 1 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787), Vergnügungsstätten sowie Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke werden ausgeschlossen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung