Außenwände von Gebäuden mit Ausnahme von Fensterflächen, Nottreppen, sonstigen Öffnungen und Werbeschriften sind mittels Rankhilfen mit Kletterpflanzen zu begrünen. Rankhilfen, 3 m breit, sind soweit möglich in einem 12 m Rasterabstand an den Fassaden vorzusehen. In den Bereichen der Rankhilfen ist je 2 m Wandlänge mindestens eine Pflanze zu verwenden.