Die nicht überbauten und nicht für Erschließungswege beanspruchten
Flächen von Tiefgaragen sind mit einem mindestens
50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen
und gärtnerisch anzulegen. Sofern Bäume angepflanzt
werden, muss der Substrataufbau im Bereich der Bäume
mindestens 1 m betragen.