Bei dem Gebäude Sülldorfer Kirchenweg 209 sind die
Aufenthaltsräume durch geeignete Grundrissgestaltung
den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit
die Anordnung der Aufenthaltsräume an den lärmabgewandten
Seiten nicht möglich ist, muss für diese Räume
ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen
an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern des
Gebäudes geschaffen werden.