Auf der privaten Grünfläche - Golfsport - sind nur die für die Golfplatznutzung notwendigen Spiel-, Sport-, Wege- und Wasserflächen und die zugehörigen Nebenanlagen zulässig. Stellplätze sind nicht zulässig. Es gelten nachstehende Anforderungen:
Drainagen oder sonstige bauliche Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des Grundwasserspiegels beziehungsweise des Stauwassers führen, sind unzulässig.