Für festgesetzte Baumpflanzungen sind standortgerechte
einheimische Laubbäume zu verwenden. Bäume müssen
einen Stammumfang von mindestens 18 cm, gemessen in
1 m Höhe über dem Erdboden, aufweisen. Im Kronenbereich
jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von
mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen. Die
Anpflanzungen sind dauerhaft zu erhalten.