Für den Verlust von nach § 30 BNatSchG in Verbindung
mit § 14 HmbBNatSchAG gesetzlich geschützten Knicks
werden den Wohngebieten, den urbanen Gebieten, den
Flächen für den Gemeinbedarf, den Straßenverkehrsflächen
und den Straßenverkehrsflächen mit besonderer
Zweckbestimmung folgende außerhalb des Plangebiets
liegenden Ausgleichsmaßnahmen zugeordnet:
a) Neuanlage eines Knicks mit einer Länge von 62 m und
einer Breite von 4 m am Südrand des Flurstücks 368 der
Gemarkung Kirchsteinbek im Stadtteil Billstedt,
b) Neuanlage von vier Knickabschnitten mit einer Länge
von insgesamt 456 m und einer Breite von 7 m in der
Mitte (drei Abschnitte) und im Süden (ein Abschnitt)
des Flurstücks 734 der Gemarkung Wohldorf im Stadtteil
Wohldorf-Ohlstedt,
c) Anlage eines Feldgehölzes mit einer Fläche von 1430 m²
in der Mitte des Flurstücks 753 der Gemarkung Wohldorf
im Stadtteil Wohldorf-Ohlstedt sowie Anlage
einer Feldhecke mit einer Länge von 160 m und einer
Breite von 4 m, nördlich der vorgenannten Maßnahme
ebenfalls auf Flurstück 753,
d) Neuanlage eines Knicks mit einer Länge von 55 m und
einer Breite von 7 m, westlich des Rotwegener Weges,
Flurstück 37/1, Flur 9, Gemarkung Hoisbüttel in der
Gemeinde Ammersbek,
e) Neuanlage eines Knicks mit einer Länge von 211 m
und einer Breite von 7 m, westlich Bocksbergweg, Flurstück
71-1, Flur 1 der Gemarkung Ahrensburg in der
Gemeinde Ahrensburg,
f) Neuanlage eines Knicks mit einer Länge von 163 m
und einer Breite von 7 m nördlich des Weges Am Scharberg,
Flurstück 100-1, Flur 3 der Gemarkung Ahrensburg
in der Gemeinde Ahrensburg.