Im Gewerbegebiet sind die der Parkanlage zugewandten fensterlosen Fassaden und Fassaden mit einem Fensterabstand von mehr als 5 m Breite sowie Garagenwände und Stützen der Schutzdächer von Stellplätzen mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wand- bzw. Konstruktionslänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.