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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Langenhorn23
    xpPlanDate
    • 1989-11-21
    schluessel
    • §2 Nr.3.6
    text
    • Auf der überbaubaren Fläche des Flurstücks 8627 der Gemarkung Langenhorn ist nur ein der Versorgung des Gebiets dienender Laden zulässig. Eine Überschreitung der nördlichen Baugrenze durch einen Gebäudeteil für Warenanlieferung und Lagerung kann bis zu 4,5 m zugelassen werden. Außerdem gelten nachstehende Anforderungen: An der südlichen Grundstücksgrenze ist zwischen dem Ladengebäude und der Ostgrenze des Flurstücks 4465 eine 2 m hohe Wand in Verblendmauerwerk aus roten Ziegelsteinen zu errichten.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung