2.6 Die nicht bebaubare Fläche zwischen den Straßen- und Baulinien vor der zweigeschossigen Geschäftshausbebauung (G2g) an der Steilshooper Straße ist gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten (Vorgartenfläche). Grundstückseinfriedigungen dürfen nicht höher als 60 cm, Hecken nicht höher als 75 cm sein.