Kellergeschosse sind in druckwasserdichter Bauweise
(zum Beispiel weißer Wanne) auszuführen. Die Entwässerung
von Kasematten (Licht- und Lüftungsschächte unter
Gelände) ist nur in einem geschlossenen Leitungssystem
zulässig. Drainagen oder sonstige bauliche oder technische
Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des
Grundwasserspiegels beziehungsweise von Stauwasser
führen, sind unzulässig.