Im allgemeinen Wohngebiet sind Hecken zur Einfassung
der Erdgeschossgärten gegenüber den öffentlichen Straßenverkehrsflächen
Niendorfer Weg und Stavenhagenstraße
anzupflanzen. Im Bereich von Gehwegüberfahrten
beziehungsweise Sichtdreiecken dürfen Hecken oder sonstige
Anpflanzungen eine Höhe von 60 cm über Gelände
nicht überschreiten.