• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_830a47ad-3ebc-4fa8-96cc-37cd40896827

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Langenhorn80
    xpPlanDate
    • 2019-02-27
    schluessel
    • §2 Nr.12
    text
    • Für festgesetzte Baum-, Strauch- und Heckenpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Laubgehölze zu verwenden und dauerhaft zu erhalten. Anzupflanzende Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 20 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Je Baum ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 vorzusehen. Als Strauch- und Heckenpflanzen sind mindestens zweimal verpflanzte Gehölze, mit einer Höhe von mindestens 125 cm, zu verwenden.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung