In den Baugebieten sind die bis zu 15 Grad geneigten Dachflächen
von Gebäuden mit einem mindestens 8 cm starken
durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu
begrünen. Von einer Dachbegrünung kann in den Bereichen
abgesehen werden, die der Belichtung, Be- und Entlüftung,
als Dachterrasse oder der Aufnahme technischer Anlagen
dienen.