Nicht überbaute Flächen von Tiefgaragen sind mit einem
mindestens 50 cm starken, in Bereichen für Baumpflanzungen
auf einer Fläche von mindestens 6 m² mit einem
mindestens 80 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau
herzustellen und standortgerecht zu begrünen. Ausnahmen
für Wege, Spielflächen, Freitreppen und wohnungsbezogenen
Terrassen können zugelassen werden.
Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten. Bei Abgang ist
gleichwertiger Ersatz zu pflanzen.