Im allgemeinen Wohngebiet sind mindestens 55 vom Hundert
(v. H.) der Dachflächen und auf der Fläche für den
besonderen Nutzungszweck – Kiosk – mindestens 80 v. H.
der Dachflächen mit einem mindestens 10 cm starken
durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv
zu begrünen.