Die Dächer von Gebäuden und oberirdischen Garagen
im allgemeinen Wohngebiet sind zu mindestens 50 vom
Hundert der Dachfläche eines Gebäudes mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau
zu versehen und extensiv zu begrünen. Eine Kombination
von Anlagen zur Nutzung der Solarenergie mit
Gründächern ist flächendeckend möglich.