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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eimsbuettel31-Rotherbaum7
    xpPlanDate
    • 1986-06-06
    schluessel
    • §2 Nr.8
    text
    • Im Gewerbegebiet sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe unzulässig. Betriebe und Anlagen sind so herzustellen, daß schädliche Lärmeinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die benachbarte Wohnbebauung ausgeschlossen sind. Stellplätze und Arbeitsflächen nördlich der Gebäude sind unzulässig. Zum Innenhof orientierte Öffnungen, Türen oder zu öffnende Fenster sind unzulässig; dies gilt nicht für Fenster und Türen von Sozial- oder Büroräumen sowie von Betriebswohnungen im Sinne des § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Baunutzungsverordnung.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung