In den Baugebieten ist für je 150 m² der nicht überbaubaren Grundstücksflächen ein kleinkroniger oder für je 300 m² ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Bereich des Ausschlusses von Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen entlang der Bramfelder Straße ist alle 15 m ein großkroniger Baum zu pflanzen.