• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_876df222-138d-4aa5-b65c-2ebce6f40861

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eidelstedt72
    xpPlanDate
    • 2014-12-16
    schluessel
    • §2 Nr.10
    text
    • Auf den Flurstücken 1332, 1333, 1358, 1359 und 1360 der Gemarkung Eidelstedt sind vor den zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen vorgesehenen Räumen verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), verglaste Laubengänge oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Sollen Fassaden geschlossen ausgeführt werden, müssen Fenster zur lärmabgewandten Seite angeordnet sein, die den Anforderungen des § 44 Absatz 2 HBauO entsprechen. Im Fall von Satz 2 müssen Fenster, die zur lärmzugewandten Seite ausgerichtet sind, als nicht zu öffnende Fenster ausgeführt werden. Ausnahmsweise kann bei Nachweis, dass die entsprechenden Beurteilungspegel nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) vom 26. August 1998 (Gemeinsames Ministerialblatt S. 503) eingehalten werden, auf die aufgeführten Maßnahmen verzichtet werden.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung