Nicht überbaute Tiefgaragen sind mit Ausnahme von
Wegen, Spielflächen und Terrassen mit einem mindestens
50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen
und dauerhaft zu begrünen. Im Bereich von Baumpflanzungen
auf Tiefgaragen ist auf mindestens 12 m² ein
mindestens 1 m starker durchwurzelbarer Substrataufbau
herzustellen.