Der mit ,(W)' bezeichnete Wald ist als naturnaher Sukzessionswald
durch eine lnitialpflanzung aus heimischen,
standortgerechten Gehölzen auf 30 v. H. der Fläche
zu begrünen und der Eigenentwicklung zu geschlossenen,
standorttypischen Gehölzbeständen zu überlassen.
Eine Mahd ist unzulässig.