• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_8893a5c8-dff5-492a-8c43-946dfb3529b2

    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_8893a5c8-dff5-492a-8c43-946dfb3529b2
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt130
    xpPlanDate
    • 2018-09-26
    schluessel
    • §2 Nr.24
    text
    • In den mit „(x)“ bezeichneten Bereichen sind Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, sowie fensterlose Fassaden bis zu einer Höhe von 6,5 m über Gelände mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden. Die Anpflanzungen sind dauerhaft zu erhalten. Bei Abgang ist gleichwertiger Ersatz zu pflanzen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung