• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_89310fd6-bf65-4064-8db4-b9bae04e3b21

    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_89310fd6-bf65-4064-8db4-b9bae04e3b21
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hamburg-Altstadt49
    xpPlanDate
    • 2023-07-10
    schluessel
    • §2 Nr.14
    text
    • Durch geeignete Grundrissgestaltung sind Hotelzimmer oder Bettenräume in Beherbergungsstätten sowie gewerblich genutzte Aufenthaltsräume (Büros, Besprechungsräume, Pausenräume) den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung dieser Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss an den lärmzugewandten Gebäudeseiten ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung