Im allgemeinen Wohngebiet sind die Dachflächen mit
einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mindestens extensiv zu begrünen.
Von einer Begrünung kann in den Bereichen abgesehen
werden, die der Belichtung, der Be- und Entlüftung
oder der Aufnahme von technischen Anlagen (zum Beispiel
Klimatechnik, Anlagen zur Nutzung von Solarenergie)
dienen. Technische Aufbauten (zum Beispiel
Haustechnik, Solaranlagen) sind bis zu einer Höhe von
1,5 m zulässig.