• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_89de3019-5c40-4b48-bc09-170faf15b694

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neuenfelde17
    xpPlanDate
    • 2023-10-05
    schluessel
    • §2Nr.5
    text
    • In dem mit „WA(D)“ bezeichneten Teil des allgemeinen Wohngebiets sind nur bauliche Anlagen für den vorhandenen Kfz-Betrieb zulässig. Die Erweiterung, Änderung und Erneuerung der vorhandenen Anlage ist allgemein zulässig, wenn sichergestellt ist, dass die Immissionsrichtwerte für Kern-, Dorf- und Mischgebiete gemäß Ziffer 6.1 der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) vom 26. August 1998 (Gemeinsames Ministerialblatt S. 503), geändert am 1. Juni 2017 (BAnz. AT 08.06.2017 B 5) an den nächstgelegenen maßgeblichen Immissionsorten gemäß A.1.3 des Anhangs der TA Lärm, nicht überschritten werden. Nutzungsänderungen sind nicht zulässig.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung