In den allgemeinen Wohngebieten sind jeweils mindestens
folgende Baumanpflanzungen vorzunehmen: im „WA 2“,
„WA 5“ und „WA 7“ jeweils mindestens zwei Bäume, im
„WA 4“ mindestens vier Bäume. Außerdem sind in Zuordnung
zu dem allgemeinen Wohngebiet „WA 3“ zwölf
Bäume auf dem benachbarten Flurstück 1615 der Gemarkung
Uhlenhorst entlang der dortigen südlichen Grenze
anzupflanzen.