Gebäudedächer mit einer maximalen Neigung unter 15 Grad und Flachdächer, soweit sie nicht als Terrassenflächen dienen, sind zu mindestens 80 v. H. mit einem mindestens 15 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Anlagen zur Nutzung solarer Energie sind ausschließlich aufgeständert über der Dachbegrünung auszuführen. Die Dachbegrünung ist dauerhaft zu erhalten.