Die Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Stiftung Deutsches Elektronen Synchrotron (DESY)“ dienen der Unterbringung von anwendungsorientierten Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen. Zulässig sind Forschungs- und Laboreinrichtungen mit zugehörigen Verwaltungsnutzungen, Produk Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787), zuletzt geändert am 3. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 176 S. 1, 6). Ausnahmsweise können der Versorgung des Gebiets dienende Betriebe und reine dienstleistungsorientierte Betriebe zugelassen werden, soweit sie räumlich und funktional untergeordnet sind.