Außenwände des Kindertagesheims, deren Fensterabstand mehr als 5 m Breite beträgt sowie fensterlose Fassaden sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden. An der Nordseite des Gebäudes sind Türen oder zu öffnende Fenster nur für Sozial- und Büroräume sowie Hausmeisterwohnungen zulässig.