Außenwände von baulichen Anlagen sind in rotem bis rotbraunem Ziegelmauerwerk auszuführen. Putz und heller Ziegel sind nur zur Wiederherstellung entsprechend gestalteter Fassaden zulässig. Einzelne Architekturteile, wie Fenster- und Türrahmen, Lisenen und Gesimse können in Stuck, Putz oder glattem Beton ausgeführt werden, wenn das Ziegelmauerwerk vorherrschend bleibt.