• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_8d976a58-8c42-4fc5-9f04-51d99792ab73

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Altengamme8-Neuengamme10
    xpPlanDate
    • 2006-06-08
    schluessel
    • §2 Nr.13
    text
    • Außenwände von Gebäuden mit Ausnahme von Wohngebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt sowie fensterlose Fassaden sind mit Schling- oder Kletterpflanzen einzugrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden. Alternativ können vor der jeweiligen Fassade Bäume und Sträucher angepflanzt werden.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung