Im Gewerbegebiet sind 10 v. H. der Grundstücksflächen
mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Dabei ist je
100 m² zu bepflanzender Grundstücksfläche ein großkroniger
Baum zu pflanzen. Darüber hinaus ist auf ebenerdigen
PKW-Stellplatzanlagen für je vier Stellplätze ein Baum
zu pflanzen.