Die am Ehestorfer Weg und entlang der Westseite der privaten Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Vereinssportanlage" festgesetzte Schutzwand darf jeweils an einer Stelle für private Erschließungswege beziehungsweise Notzufahrten durchbrochen werden, sofern durch geeignete Maßnahmen sichergestellt ist, dass der Schallschutz nicht beeinträchtigt wird.