In den allgemeinen Wohngebieten „WA1“ bis „WA16“,
in den Mischgebieten „MI1“ bis „MI3“ sowie in den
Gewerbegebieten „GEe1“ bis „GEe3“ und „GE2“ sind die
Dachflächen von Neubauten mit einer Neigung bis zu
20 Grad mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren
Substrataufbau zu versehen und extensiv zu
begrünen. Von einer Begrünung kann in den Bereichen
abgesehen werden, die für Terrassen, Wege, technische
Dachaufbauten, Dachausstiege, Dachterrassen, Belichtungsöffnungen,
Anlagen der Be- und Entlüftung oder
notwendige Windsog- und Brandschutzstreifen dienen.