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    xpVersion
    • 5.2
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Ottensen66
    xpPlanDate
    • 2019-08-09
    schluessel
    • §2 Nr.37
    text
    • In den allgemeinen Wohngebieten „WA1“ bis „WA16“, in den Mischgebieten „MI1“ bis „MI3“ sowie in den Gewerbegebieten „GEe1“ bis „GEe3“ und „GE2“ sind die Dachflächen von Neubauten mit einer Neigung bis zu 20 Grad mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Von einer Begrünung kann in den Bereichen abgesehen werden, die für Terrassen, Wege, technische Dachaufbauten, Dachausstiege, Dachterrassen, Belichtungsöffnungen, Anlagen der Be- und Entlüftung oder notwendige Windsog- und Brandschutzstreifen dienen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung